Modellflug im Urlaub
Urlaub gilt gemeinhin als die schönste Zeit des Jahres – Noch schöner, wenn man ein Modell mit in den Urlaub nehmen kann um den traumhaften Auftrieb am Hang in den Bergen oder die ruhigen Stunden abends am Strand zu nutzen. Aber was muss man denn beachten wenn man sein Modellflugzeug, seinen Multicopter oder seinen Heli mit in den Urlaub nehmen will?
2,4 GHz alles Easy !
Tatsächlich sind wir was die Fernsteuerungen im 2,4 GHz Band anbelangt in Europa angekommen. Jede in Deutschland zugelassene Fernsteuerung in diesem Band darf in allen EU Ländern ohne Einschränkungen benutzt werden. Geht es in die USA? Auch kein Problem, dort waren die Grenzwerte für die Abstrahlung seit jeher noch höher als in Deutschland. Also auch dort grünes Licht.
Aber was ist mit 35 Mhz und Co?
Anders sieht das schon aus, wenn man sich immer noch nicht für eine aktuelle 2,4 GHz Anlage entscheiden konnte. Am verbreitetsten war in Deutschland unter Modellfliegern zuvor das 35 MHz Band. Mit den in Deutschland zugelassenen Kanälen im A-Band 61 – 80 hat man in den meisten Europäischen Ländern keine Probleme. Ausnahme ist hier Frankreich, wo das Band bis auf Kanal 61 verboten ist und Spanien in dem die Kanäle 61 u. 62 nicht benutzt werden dürfen. In Italien gibt es außerdem das Problem, dass im 35 MHz Band auch ferngesteuerte Autos und Schiffe betrieben werden, also mehr Störungen auftreten. Ganz verboten ist das Band in den USA wo traditionell stattdessen das 72 MHz Band verwendet wurde. Die Kanäle 50 – 53 im 40 MHz Band hingegen dürfen mit einigen Ausnahmen auch weiterhin zum Fliegen genutzt werden. Verboten ist dies in Europa nur in Frankreich, Spanien, Großbritanien, Irland und Romänien. Wenn Die Urlaubskasse noch Luft lässt dann ist eine Auslandsreise also durchaus ein gutes Argument sich kurz vor dem Urlaub noch eine neue Fernsteuerung zu leisten.
Und die Versicherung
In den meisten Europäischen Ländern ist eine Modellflug-Haftpflicht wie in Deutschland nicht vorgeschrieben. Aber – Wer möchte schon riskieren einem italienischen Bauern nebst aufgebrachter Familia zu erklären dass es nur ein unglücklicher Zufall sei, dass der Heli mit dem brennenden LiPo gerade in sein Kornfeld gefallen ist. Was in Deutschland vorgeschrieben ist, sollte also im Ausland schon aus Vernunft vorhanden sein, eine Haftpflicht Versicherung die im Zweifel auch zahlt wenn etwas passiert. Also – der kluge Modellflieger baut vor und studiert vor dem Urlaub seine Versicherungsunterlagen. So gilt die Standardversicherung über den DMFV nur auf Modellflugplätzen und nur in der EU außerhalb von Modellflugplätzen und z.B. in den USA wird eine ebenfalls vom DMFV angebotene Zusatzversicherung mindestens der Form 2 benötigt.
Sind Versicherung und Betrieb der Fernsteuerung geklärt steht dem Modellflugspaß im Urlaub nichts mehr entgegen.