Drohnenführerschein – Wo gibt’s den Kenntnisnachweis?

Ab 1. Oktober ist der als „Drohnen Führerschein“ bekannt gewordene Kenntnisnachweis, in Deutschland nicht nur für viele Drohnen Piloten, sondern auch für viele Modellflieger Pflicht. Wir klären, wer den Kenntnisnachweis braucht, was man können muss um ihn zu bekommen und wo man ihn bekommt.

Wer braucht den Kenntnisnachweis?

Der Kenntnisnachweis ist immer dann vorgeschrieben, wenn ein Flugmodell oder eine Drohne die beim Abheben zwischen 2 und 5 kg wiegt, außerhalb eines zugelassenen Modellfluggeländes geflogen werden soll. Da viele Modellflugplätze in Deutschland keine eigene Aufstiegserlaubnis haben, gilt das auch für Flüge von solchen Plätzen aus. Hubschrauber mit Ausnahme von Multicoptern und Flächenmodelle dürfen, von Inhabern des Kenntnisnachweises dann auch höher als 100 m geflogen werden. Gerade für Hanflieger in alpinem Gelände ist dies wichtig. Denn an einem steil abfallenden Hang sind 100 m Höhe schnell erreicht.

Viele können sich aber jetzt entspannt wieder zurücklehnen. Typische Video Drohnen wie die DJI Phantom, in einigen Ausstattungsvarianten sogar die Yuneec Typhon H mit 6 Motoren bleiben unter der 2 kg Grenze. Auch z.B. ein 2 m Schaumsegler oder ein 1,2 m spannendes Motormodell bleiben in der Regel unter diesem Wert. Auch Piloten von 500er Helis überschreiten die 2 kg selten und dürfen, sofern Sie die 100 m Höhenbegrenzung einhalten weiter ohne amtliches Dokument auch „Wild“ fliegen. Nur die Haftpflichtversicherung bleibt natürlich vorgeschrieben und die Modellkennzeichnung muss angebracht sein.

Welches Wissen muss man sich aneignen?

Die Seite des DAEC vermittelt das erforderliche Wissen in Form von Texten und Grafiken.

Der Kenntnisnachweis wurde zwar in der Presse häufig als Drohnenführerschein bezeichnet, diese Bezeichnung ist aber eher irreführend, denn es geht beim Kenntnisnachweis nicht um den Nachweis ob man denn ein Modellflugzeug oder eine Drohne in der Praxis beherrscht, sondern ausschließlich darum nachzuweisen, dass man mit den Gesetzlichen Grudlagen des Betriebes vertraut ist, und weiß wann und wo man fliegen darf.

Wer sich im vergangenen Jahr also mit den Themen der Drohnen Verordnung befasst hat, der sollte eigentlich schon alles wissen was man wissen muss. Zwar gibt es auch Anbieter die Seminare anbieten die das nötige Wissen vermitteln, alle bei denen Schule, Führerschein oder sonstige Prüfungen noch nicht allzu lange her sind, sollten jedoch auch mit den online Tools der beiden großen deutschen Modellflieger Dachverbände zum Ziel kommen.

Wo kann man die Prüfung ablegen?

Sowohl der DMFV als auch der DAEC bieten die Möglichkeit sich online durch die Prüfungsfragen zu klicken und am Ende nach erfolgreicher Teilnahme das Zertifikat zu erwerben.

Die Kosten hat der Gesetzgeber mit 25,- € + MwSt festgelegt, so dass man bei beiden Organisationen einheitlich 26,75 € bezahlen muss um schließlich das persönliche Zertifikat herunterzuladen.

 

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3 thoughts on “Drohnenführerschein – Wo gibt’s den Kenntnisnachweis?

  • Pingback: Drohnen Gesetz was gilt ab 2017? | Modellflugwelt cloud38

  • 26. November 2017 at 18:39
    Permalink

    Allerdings ist auch ein Multicopter ein Modellflugzeug, wenn dieser ausschließlich zum Zwecke der Freizeitgestaltung betrieben wird. Bis auf die Höhenbeschränkung wird er auch so behandelt. Für ein kommerziell betriebenes UAV. (Auch solche die aussehen wie ein Modellflugzeug) braucht man in jedem Fall eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrbehörde.

  • 26. November 2017 at 18:01
    Permalink

    Der hier aufgeführte Artikel ist nur bedingt richtig. Die Einweisung, die man bei DMFV/DAEC erhält gilt nur für Flugmodelle. NICHT für Drohnen/ UAV. Der Artikel ist missverständlich und könnte den Piloten einer UAV >2kg dazu verleiten nur mit einer „Einweisung“ zu fliegen. Genaueres steht in den EASA Vorschriften und in der LuftVO §20.
    (4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssen ab dem 1. Oktober 2017 auf Verlangen Kenntnisse in
    1.
    der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
    2.
    den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
    3.
    der örtlichen Luftraumordnung
    nach Satz 3 nachweisen. Satz 1 gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet, für die eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.
    Der Nachweis wird erbracht durch
    1.
    eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder eine beglaubigte Kopie derselben,
    2.
    eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder
    3.
    eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein nach § 21e für den Betrieb eines Flugmodells.

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