Parkflyer
Als Parkflyer werden kompakte Flugmodelle mit ca. 1m Spannweite bezeichnet. Trotz des Namens ist ein öffentlicher Park nicht das geeignete Fluggelände. Zum Betrieb eines Parkflyers. In Deutschladn muss immer die Erlaubnis des Grundeigentümers vorliegen um ein Flugmodell zu Starten. Außerdem muss der Halter über eine geeignete Haftpflichtversicherung verfügen.