Tipps für den Erstflug

Da steht es nun das nagelneue erste ferngesteuerte Modellflugzeug und wartet auf den ersten Start, aber wo darf man überhaupt fliegen und was sollte man sonst noch so beim Erstflug beachten?

  1. Das richtige Fluggelände

    Ein Modellflugzeug, das nicht durch einen Verbrennungsmotor angetrieben ist, darf in Deutschland den Luftraum zunächst einmal immer dann nutzen, wenn es unter 5 kg Abflugmasse hat und wenn das Modell unter Sichtflugbedingungen geflogen wird, also der Pilot an der Fernsteuerung sein Modell mit den eigenen Augen sehen kann. Nicht fliegen darf man daher im Dunkeln, bei Nebel oder über den Wolken. Nicht einfach so abheben darf man auch mit einem Modell, das flugfertig mehr als 5 kg wiegt. Außerdem braucht man für den Start die Erlaubnis des Grundeigentümers, von dessen Grundstück aus man startet. Also z.B. des Bauers dem die Wiese gehört. Das Fluggelände sollte möglichst groß, und frei von Hindernissen sein. Keinesfalls sollte man sich, gerade als Anfänger darauf verlassen, dass man um den einen Baum schon herum fliegen werde. Die freie Fläche die man benötigt sollte eher zu groß als zu klein, sein. Sie hängt natürlich im Einzelfall vom Modell ab.

  2. Das passende Wetter

    Natürlich kann ein Modellflugzeug auch bei Wind fliegen und einige unentwegte Modellpiloten lassen sich weder durch Stürme noch durch Schnee von ihrem geliebten Hobby abbringen. Für den Erstflug eines Anfängers, sollte der Tag jedoch unbedingt absolut Windstill, oder zumindest nahezu Windstill sein. Die Abdrift durch Wind ist ein Faktor, den der Anfänger schwer einschätzen kann. Zu leicht wäre das neue Modell vom Wind so weit abgedriftet, das man die Fluglage nicht mehr erkennen kann. Ein unerfreulicher Absturz wäre dann kaum noch zu vermeiden. Obwohl man auch bei Minusgraden fliegen kann, sollte das Thermometer beim Erstflug nicht allzu tiefe Temperaturen anzeigen. Keinesfalls sollte die Temperatur unter 0 Grad liegen. Zum einen verhalten sich die in den allermeisten Flugmodellen verwendeten Akkus bei Frost völlig anders und bringen nur einen Bruchteil ihrer üblichen Leistung, zum anderen sind die Steuerfinger des angehenden Modellpiloten beim Erstflug schon genug gefordert, als das sie auch noch vom Frost zusätzlich beeinträchtigt werden sollten. Und mit Handschuhen fliegen, das geht fast überhaupt nicht.

  3. Die Versicherung

    Wenn man den Luftraum in Deutschland mit einem Flugmodell nutzt, und sei es noch so klein, dann muss der Betreiber des Modells über eine Modellflug-Haftpflicht-Versicherung verfügen. Die allermeisten Privat Haftpflicht Versicherungen decken dieses Risiko nicht ab. Zwar finden sich in den Versicherungsverträgen immer wieder Formulierungen wie: „Mitversichert sind Flugmodelle bis zu einer Masse von 2.000g sofern keine Versicherungspflicht besteht“. Bei einer Luftraumnutzung in Deutschland besteht diese Versicherungspflicht jedoch immer, so das eben keine Versicherung über diesen Vertrag besteht. Eine solche Modellflug Haftpflicht kann man preiswert über die großen Modellsport Verbände abschließen, deren Adressen am Ende des Artikels aufgeführt sind. Hierbei muss man jedoch darauf achten, dass jeweils eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss wenn außerhalb von Vereinsgeländen geflogen wird, was eigentlich immer der Fall ist, wenn man nicht so wie so Mitglied in einem Verein ist und über diesen bereits über eine Haftpflichtversicherung verfügt.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal für die Mitgliedschaft in einem Modellflugverein werben. Zwar wenden sich die meisten Menschen bei dem Wort Verein mit Grausen ab, aber auch die Vereine beginnen sich zu wandeln. Eine Teilnahme an Gruppendynamischen Veranstaltungen wird heute meist kaum noch erwartet und so kann man der Grünkohlwanderung ebenso fernbleiben wie dem Familienfest. In der restlichen Zeit des Jahres bietet einem der Verein dann neben einem optimalen Fluggelände den Kontakt zu Menschen, die sich für das gleiche Hobby interessieren wie man selbst. Menschen also mit denen man sich nicht nur über Dinge unterhalten kann, die einen selbst interessieren, sondern auch Menschen, die einem den einen oder anderen wertvollen Tipp geben können.

Modellflug Haftpflicht Versicherungen

  1. Deutscher Modellflieger Verband – DMFV
  2. Deutscher Aero Club Modellflug Abteilung
  3. Deutsche Modellsport Organisation – DMO